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Prüfen Sie in zwei Minuten, wo Ihr Betrieb bei der KI-Verordnung steht.

Wer KI einsetzt, ist Betreiber im Sinne der KI-Verordnung, auch bei fertigen Werkzeugen wie ChatGPT. Acht Fragen zeigen, welche Pflichten für Sie gelten und was noch offen ist.

KI-Pflichten-Check
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Häufige Fragen zum KI-Pflichten-Check

Antworten auf die wichtigsten Fragen. Alles Weitere besprechen wir persönlich.

Sobald Sie ein KI-Werkzeug im Betrieb nutzen, sind Sie Betreiber im Sinne der Verordnung. Das gilt auch für fertige Dienste wie ChatGPT, einen Chatbot auf der Website oder eine KI, die Anfragen vorsortiert. Sie müssen die KI nicht selbst entwickelt haben.

Die Verbote bestimmter Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gelten seit Februar 2025, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026. Seither laufen auch Aufsicht und Bußgelder. Die Regeln für Hochrisiko-Systeme hat der Digital Omnibus verschoben: auf den 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme und auf den 2. August 2028 für solche, die in Produkte eingebaut sind.

In Betrieben wie Ihrem am häufigsten die Personalauswahl: Sobald KI Bewerbungen sortiert, bewertet oder vorauswählt, gilt das als Hochrisiko-Anwendung mit deutlich strengeren Pflichten. Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist sogar ganz verboten.

Der Rahmen reicht bis 35 Mio. Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken und bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent bei Verstößen gegen die übrigen Pflichten. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten die jeweils niedrigeren Beträge.

Nein. Wir prüfen Ihre Praxis und zeigen die typischen Lücken. Verbindlich beraten darf nur eine Anwaltskanzlei. Bei Bedarf vermitteln wir den Kontakt.

Nein. Der KI-Pflichten-Check ist kostenlos und unverbindlich.

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