Finden Sie heraus, ob Ihre Website barrierefrei sein muss und ob sie es ist.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025. Wir prüfen, ob Ihr Betrieb betroffen ist und wo Ihre Website nachbessern muss.

Starten
Können Menschen mit Einschränkungen Ihre Seite nutzen?
Können Menschen mit Einschränkungen Ihre Seite nutzen?
Fällt Ihr Betrieb überhaupt unter die BFSG-Pflicht?
Fällt Ihr Betrieb überhaupt unter die BFSG-Pflicht?
Fehlt eine Barrierefreiheitserklärung?
Fehlt eine Barrierefreiheitserklärung?
Häufige Fragen zum Barrierefreiheits-Check
Antworten auf die wichtigsten Fragen. Alles Weitere besprechen wir persönlich.
Das hängt von Ihrem Angebot und Ihrer Betriebsgröße ab. Viele Dienstleister sind betroffen, Kleinstunternehmen unter bestimmten Grenzen nicht. Der Check sagt Ihnen, wo Sie stehen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025. Betroffene Websites müssen die Anforderungen erfüllen.
Ob Menschen mit Einschränkungen Ihre Seite nutzen können: Kontraste, Bedienung per Tastatur, Alternativtexte für Bilder und ob eine Barrierefreiheitserklärung vorliegt.
Nein. Er gibt eine erste Einschätzung. Rechtsverbindlich bewerten kann das nur eine Prüfstelle oder eine Anwaltskanzlei.
Bereit für den nächsten Schritt?
Im kostenlosen Erstgespräch hören wir zu und zeigen, wo wir helfen können.
4,8auf Google
Vorn bleiben bei KI und Sichtbarkeit
Alle vier Wochen das Wichtigste für Ihren Betrieb.
